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Probefahrten-Versicherung

Probefahrten-Versicherung

Ihr Schutz gegen hohe Selbstbeteiligungen des Händlers bei Probefahrten.

Ab 5,91 € pro Tag versichern
Sichere Zahlung:
Paypal
Mastercard
Visa
Sepa

Produktmerkmale

  • Geltungsbereich

    Geltungsbereich

    Deutschland

  • Versicherungsumfang

    Versicherungsumfang

    Schutz für Karosserie und Fahrwerk

  • Vertragslaufzeit

    Vertragslaufzeit

    Vertrag läuft automatisch aus

Warum eine Versicherung für Probefahrten?

Fahren Sie ein Auto zur Probe und es entsteht dabei ein Schaden, belastet Sie der Händler mit einem Selbstbehalt. Im Rahmen der Versicherungsbedingungen erstatten wir Ihnen den in Rechnung gestellten Selbstbehalt bis zur vereinbarten Summe, wenn das Fahrzeug gestohlen oder beschädigt wird.

So einfach geht's

  1. 1. Daten eingeben

    1. Daten eingeben

    Versicherungszeitraum und zu versichernden Selbstbehalt angeben.

  2. 2. Bezahlen

    2. Bezahlen

    Bezahlmethode auswählen und bestätigen.

  3. 3. Fertig!

    3. Fertig!

    Jetzt sind Sie versichert. Alle Informationen kommen per E-Mail.

Spontane Probefahrt? Kein Problem

Wir bieten Ihnen eine besonders flexible Absicherung. Wählen Sie einfach die Deckungsvariante, die für Sie am besten passt. Diese Deckung kann spontan, jederzeit und überall abgeschlossen werden. Genießen Sie also eine sorgenfreie Probefahrt und freuen Sie sich auf Ihr zukünftiges Auto.

Schon gewusst?

Der Kauf eines neuen Autos steht an - eigentlich ein Grund zur Freude. Doch Probefahrten beim Händler können zu einem teuren Vergnügen werden. Kommt es während der Fahrt nämlich zu einem Unfall oder Beschädigungen am Fahrzeug, so wird die Selbstbeteiligung fällig. Die verias Probefahrten-Versicherung deckt dieses finanzielle Risiko ab – und zwar für alle im Probefahrtenvertrag genannten Fahrer.

Häufige Fragen

Was beinhaltet die Probefahrten-Versicherung?

Mit dem "Probefahrtenschutz" versichern wir den vertraglich vereinbarten und in Rechnung gestellten Selbstbehalt resultierend aus einer bestehenden Kaskoversicherung des Kraftfahrzeughändlers. Die Deckung wird bis zur maximal mit verias vereinbarten Summe gewährt. Diese ist entweder 1.000 € oder 2.500 €.

Was sind die Voraussetzungen für den Versicherungsschutz?

Der Versicherungsschutz gilt für Fahrzeuge, die als PKW zugelassen sind, nicht älter als 10 Jahre sind und deren Neuwert 150.000 € nicht übersteigt. Für das Fahrzeug besteht für den Zeitraum der Probefahrt Versicherungsschutz über eine Kaskoversicherung des Kraftfahrzeughändlers.

Worauf ist bei der Fahrzeugübergabe und -rücknahme zu achten?

Bei der Übergabe des Fahrzeugs sollten Sie Fotos von jeder Seite des Fahrzeugs erstellen. Darüber hinaus ist Ihnen ein unterschriebenes Übergabeprotokoll auszuhändigen, auf dem mögliche, bereits vorhandene Schäden vermerkt sind. Bei der Rücknahme ist mit einem Mitarbeiter des Kraftfahrzeughändlers ebenfalls ein Protokoll zu erstellen, welches Ihnen, vom Mitarbeiter unterschrieben, ausgehändigt wird.

Was muss ich im Schadenfall tun?

Im Fall von Diebstahl, bei Verdacht eines Schadens durch eine strafbare Handlung sowie im Falle eines Verkehrsunfalls ist eine polizeiliche Meldung vorzunehmen. Bei Schäden durch eine Kollision müssen Sie als Versicherungsnehmer den Kollisionsgegner zu einer gemeinsamen Schadenbesichtigung auffordern. Sie halten Schadenhergang und -ausmaß gemeinsam schriftlich fest. Sie halten den Kollisionsgegner schriftlich haftbar und vermeiden jede Anerkennung der eigenen Haftung. Anzeige: Sie als Versicherungsnehmer melden dem Versicherer jeden Schaden unverzüglich in Textform. Die einzureichenden Belege umfassen Rechnungen, Dokumente, Kostenvoranschläge und Fotos des Fahrzeugs und dessen Beschädigung. Die vollständige Liste ist in den geltenden Versicherungsbedingungen aufgeführt.

Kann die Versicherung auch noch nach Beginn der Probefahrt abgeschlossen werden?

Nein, es ist nicht möglich, nach Beginn der Probefahrt Versicherungsschutz zu buchen. Es ist auch nicht möglich, für eine bereits laufende Probefahrt ab dem Tag der Eingabe Versicherungsschutz zu gewähren.

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